Orgel zum Leihen
Um die Chöre und Organisten der Erzdiözese bei größeren gottesdienstlichen und konzertanten Vorhaben zu unterstützen, hat das Amt für Kirchenmusik drei Orgelpositive angeschafft, die als Mietinstrumente zur Verfügung stehen. Eins davon ist in Verwaltung des Bezirkkantorates Karlsruhe und wird in Huttenheim gelagert. Beim Bezirkskantor kann es ausgeliehen und abgeholt werden.
Pro Aufführung wird bei Gottesdiensten 65,00 €, für ein Konzert 100,00 € und bei Entleihern, die nicht der katholischen Erzdiözese angehören, 120,00 € Miete verlangt.
Wichtig! Zuerst anfragen, ob für Ihre Termine die Leihorgel ausgeliehen werden kann. Richten Sie sich bitte per E-Mail, (leo.langer(at)kath-bk-ka.de), telefonisch (s.o.) oder per Fax an den Bezirkskantor Leo Langer, oder beim Sekretariat des Bezirkskantors per Fax 03212 103 2832. Ist der Termin frei, bekommen sie eine K-Nummer zugeteilt, die dann auf dem Vertrag (2. Seite) eingetragen werden muss. Erst nachdem der Vertrag von dem Bezirkskantor mit seiner Unterschrift zurückgesendet wird, ist die Mietabmachung und Reservierung gültig.
Eine Bedingung ist zu beachten: Die Leihorgel muss von zwei Personen abgeholt und zurückgebracht werden.
Die Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Mietvertrag, der Rechnung und der Beilage zum Mietvertrag, den Sie ausdrucken und an den Bezirkskantor senden.
Mietvertrag.doc I Beilage zum Mietvertrag