| C-Ausbildung Kirchenmusikalische Ausbildung der Erzdiözese Freiburg |
|||||||||||||||||
|
Welche Angebote kirchenmusikalischer Ausbildung gibt es? |
|||||||||||||||||
|
a)
C-Ausbildung |
|
||||||||||||||||
|
Die Ausbildung dauert (je nach Vorbildung) 2-3 Jahre. Sie wird mit der C-Prüfung abgeschlossen und ist eine Qualifikation für den nebenberuflichen eigenverantwortlichen Dienst als Organist/in und Chorleiter/in in einer katholischen Kirchengemeinde. Dieser Abschluss wird in allen deutschen Diözesen anerkannt, indem vergütungsmässig die für diese Qualifikation vorgesehene Honorierung zur Anwendung kommt. Für die Ausbildung ist das Amt für Kirchenmusik verantwortlich. Der Unterricht wird dezentral von den Bezirkskantoren und weiteren Lehrkräften erteilt. |
|||||||||||||||||
|
Dozenten für das Bezirkskantorat Karlsruhe:
Das Ausbildungsjahr beginnt jeweils am 1. Dezember und endet am 30. November. Die Ferien richten sich nach der Ordnung für allgemeinbildende Schulen in Baden-Württemberg. Das Mindestalter bei Ausbildungsbeginn ist 15 Jahre. Beim Abschluss muss das 18. Lebensjahr vollendet sein. |
|||||||||||||||||
|
b)
kirchenmusikalischer Unterricht. Bei Interesse melden Sie sich am besten beim zuständigen Bezirkskantorat an und vereinbaren einen Gesprächstermin. |
|||||||||||||||||
|
c) Ausbildung zum (zur) Kinderchorleiter(in). Als neues Angebot des Amtes für Kirchenmusik gibt es ab 1. Dezember 2005 auch eine Ausbildung für Kinderchorleiter(innen). Diese dauert in der Regel 2 Jahre, beginnt nach einer Aufnahmeprüfung im Advent und schließt mit einem diözesanweit gültigen Examen ab. Nähere Informationen beim Bezirkskantor.
|
webmaster H. Opp August 2011